HWG hat Bauantrag zur HaSi verschleppt – Unternehmen trägt Mitschuld am rechtlichem Schwebezustand

Neben einer Vielzahl an Projekten, welche im Sozio-Kulturellen-Zentrum in der Hafenstraße 7 entstanden sind, war auch eine permanente und intensive Nutzung des Haupthauses angedacht. Kino- und Versammlungsräume, Werkstätten für Kleinhandwerk und Ateliers sollten zusätzlich entstehen. Doch gerade die Obergeschosse unterliegen strengen Nutzungseinschränkungen, um den Obliegenheiten des Brandschutzes Rechnung zu tragen. Schlafen im Haus ist verboten, die Personenanzahl ist limitiert, die Ausstattung mit technischen Gerätschaften eingegrenzt. Die Gartennutzung ist nur mit Hochbeeten zulässig, und Teile der Nebenanlagen sind auf Grund von Vernachlässigung abgesperrt.

Eine Vielzahl von Tätigkeiten zur temporären Nutzbarmachung der Liegenschaft, wurde mit Beginn der Gestattungsvereinbarung in Angriff genommen. HWG und die Nutzer*innen der HaSi verpflichteten sich
gemeinsam Einfriedungs- und Aufräumarbeiten durchzuführen, sowie die Hausmedien wiederherzustellen. Langfristig war es jedoch unumgänglich das Gebäude, welches noch als Wohnhaus eingetragen war, umzunutzen. Ab April 2016 wurde ein Bauantragsverfahren zur Festlegung der Befeuerungsart, der Rettungswege, der Brandwiderstandsklassen von Decken, Wänden und Türen, sowie zur angedachten Außennutzung eingeleitet. Im Sinne einer schnellen und zielführenden Umsetzung beauftragte die HWG externe Planer für Brandschutz, Emission, Statik, etc.. Der Capuze e.V. steuerte die notwendigen Bestandsunterlagen und Nutzungskonzepte bei.

Doch nach einen halben Jahr, zu einem Zeitpunkt als die meisten Baurechtsfragen geklärt schienen, kehrte mit der Neubesetzung der HWG-Spitze Herr Marx, Stillstand ein. Alle vormals beschäftigen Planer wurden entbunden, die Kommunikation mit den Vertreter*innen der HaSi untersagt. Das Verfahren wurde ohne die Nutzer*innen in Kenntnis zu setzten einseitig eingestellt. Die Liegenschaft wurde just auf den mittelfristigen Bedarfsplan zur Veräußerung gesetzt.

Eine Ende des Jahres 2016 geforderte Auskunft zur Bodenbelastung, mündete erst im Juni 2017 in eine Umweltuntersuchung. Damit sollte unter anderem geklärt werden ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich seien, wenn eine intensive Gartennutzung stattfindet, oder ein permanenter Kindespielplatz entsteht. Trotz des Wissens um eine differenzierte Betrachtung der historisch unterschiedlich genutzten Flächen, kam es dazu, dass alle 69 Einzelproben vermischt wurden. Anstelle einer detaillierten Erkenntnisgewinnung zur Bodenbelastung in der Hafenstr., hatte das Gutachten nun lediglich orientierenden Charakter. Davon gab es schon zwei. Im Fazit wurden mehrere zehntausend Euro verschwendet. Zitat eines Verwaltungsmitarbeiters: „Also ist das kompletter Mist“.

Auch die Erhaltung der bestehenden Befeuerungsart (Brennöfen) schien nun nicht mehr möglich. Ein hochrangiger Technischer Mitarbeiter der HWG macht gegenüber Vertreter*innen der Bauordnungsbehörde,
unbewusste/bewusste? Falschaussagen zum Eingriff in die Gebäudesubstanz für die Montage eines neuen Heizsystems. Die Darstellung widersprach allen geltenden Regeln der Technik. Im November 2017 wurden schließlich neue Öfen abgenommen. Die Kosten betrugen weniger als 1000€, die HWG hatte 40.000€ veranschlagt. Nur eine von vielen hochgetriebenen Kostenschätzungen, die eilig angestellt wurden, als man zu Maßnahmen gezwungen wurde. Vormals angestellt Brandschutzgutachten galten nun nicht mehr. Nach Aussage von Herr Marx, kann eine Sanierung des Gebäudes nur nach Schema-F erfolgen. Entsprechend hoch waren die Zahlen, welche den Stadträtinnen vorgelegt wurden.

Im Nutzungsvertrag waren wohlwollende Verhandlungen festgesetzt die bis heute nicht begannen. Stattdessen sah man sich einer Vielzahl an Nutzungsbeanstandungen ausgesetzt, bei denen deutlich wurde, dass das Unternehmen keine Bauwerke oder Gerätschaften auf dem Grundstück zulassen möchte, welche im Zweifelsfall als immobil angesehen werden. Hatte die HWG im November 2016 das Räumungsverfahren schon im Blick gehabt? Ebenso setzte die HWG eine vom Aufsichtsrat im September `17 beschlossene Vertragsverlängerung von 4 Monaten, erst nach 3 Monaten um.

Angesichts der Vielzahl an Unterlassungen und Verschleppungen des Unternehmens, die dazu führten dass das Projekt HaSi sich nie in angedachter Weise etablieren konnte, trägt die HWG eine entscheidende Mitschuld an dem jetzigen juristischem Schwebezustand.