Wer hat noch “Hausfriedensbruch” in die Hafenstraße 7 zum Tag der Offen Tür (20.5.18) begangen?
Gegen einige Aktivisten der Hasi sind Anzeigen wegen Hausfriedensbruches in der Hafenstr. 7, gestellt wurden, wie aus entsprechenden polizeilichen Vorladungen hervorgeht. Betroffen sind Personen, die sich mit ihren vollem Namen für den Erhalt der Hasi einsetzen, aber auch Personen, deren Identitäten der HWG nicht bekannt waren.
Angezeigt wegen Hausfriedensbruches wurden u. A. zwei Personen, die den Tag der Offen Tür am 20. Mai 2018 organisiert haben und am Tag vor Ort waren. Nach dieser Logik haben alle Personen, die an dieser Veranstaltung teilnahmen, Hausfriedensbruch begangen. Aber ganz so einfach ist es nicht.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann nur durch die/den Eigentümer/in gestellt werden, wenn sie/er nicht nur das Eigentum, sondern auch den Besitz an einer Immobilie und/oder Grundstück hat. Der Besitz kann nach dem Ende eines Vertragsverhältnisses entweder freiwillig oder über das Mittel einer Räumungsklage zurückerhalten werden. Noch versucht die HWG, einen Räumungstitel gerichtlich zu erstreiten – und hat damit ganz offensichtlich noch keinen Besitz, wodurch sie gar kein Hausfriedensbruch anzeigen kann.
Entweder lässt sich die HWG juristisch gefährlich schlecht beraten oder ist selber so unseriös dass sie den Unterschied nicht kennt oder kennen will. Gleiches gilt für die Polizei; in ihren Ermittlungen müsste ihnen schon am Anfang auffallen, dass die HWG diese Anzeigen gar nicht stellen kann. Wir sehen es auf jeden Fall als einen verzweifelten Versuch die Aktivist_innen der Hasi einzuschüchtern und zu kriminalisieren.
Das Anzeigen bei Menschen reinflattern, die sich in der Hasi aufhalten, ist nichts Neues. Bis jetzt kamen diese aber ausschließlich von unseren wachsamen Nachbar_innen, betrafen Nichtigkeiten und wurden fallengelassen. Dabei hat sich eine Nachbarin dadurch besonders hervorgetan, dass sie gegenüber der Polizei genaue Angaben zu Namen, Spitznamen, wechselnden Haarfarben, wie lange Personen schon in der Hasi aktiv sind etc. machte.
Wenn ihr Anzeigen wegen Hausfriedensbruches in die Hafenstr. 7 bekommt, meldet euch bei uns – wir werden euch hier unterstützen.
Info: Zu polizeilichen Vorladungen muss niemand erscheinen und meist ist es auch nicht ratsam ihnen zu folgen. Wenn ihr beschuldigt seid, sprecht unter keinen Umständen mit der Polizei ohne eure/n Anwält/in, sondern verweigert immer die Aussage. Aussageverweigerung ist euer Recht als Beschuldigte/r und euch drohen dadurch keine weiteren Konsequenzen.
#hasibleibt